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Wahlen und Abstimmungen

Stimm- und Wahlrecht

Stimmrecht Gemeinde
Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt.
Personen, die wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind, bleiben vom Stimmrecht ausgeschlossen. Art. 7 OgR Kernenried 

Briefliche Stimmabgabe

Die briefliche Stimmabgabe ist mittels amtlichen Couverts, eigenhändiger Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis bis zum Wahl- bzw. Abstimmungssonntag bei der Gemeindeverwaltung Kernenried in den bezeichneten Briefkasten einzuwerfen. Die letzte Leerung erfolgt am jeweiligen Sonntag, 11.00 Uhr. Bei der Postaufgabe ist unbedingt das Abstimmungscouvert rechtzeitig der Poststelle zu übergeben. Ver- spätete Antwortcouverts sind nicht gültig.

Persönliche Stimmabgabe
Das Abstimmungs- und Wahllokal ist jeweils am Sonntag in der Gemeindeverwaltung Kernenried, Dorfstrasse 16, 3309 Kernenried geöffnet. Die persönliche Stimmabgabe ist jeweils am Sonntag von 11.00 – 12.00 Uhr möglich.
Wahlausschuss

Bei Wahlen und Abstimmungen wird ein nicht ständiger Wahlausschuss eingesetzt. Die Mitarbeit im Stimmausschuss ist eine Bürgerpflicht jeder stimmberechtigten Person.
Nächste Wahlen und Abstimmungsdaten:

Siehe Veranstalungskalender

Öffnungszeiten

Montag    08.00-11.30    13.30-18.30
Dienstag  08.00-11.30  geschlossen
Mittwoch geschlossen   geschlossen
Donnerstag   07.30-11.30 13.30-16.00
Freitag     geschlossen geschlossen

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